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Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Der Einsatz von Pkw’s mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t unterliegt seit dem 01.07.1999 ebenfalls der Erlaubnispflicht.

Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sog. Gemeinschaftslizenz (auch „EG-Lizenz“ genannt) benötigt. Diese kann ebenfalls für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sog. Kabotageverkehre). Finnland, Schweden und Österreich traten am 1. Januar 1995 der EU bei.

Zusätzlich können wir über Astral folgende Länder beitragsfrei mit einschließen: Andorra, Monaco, San Marino, Schweiz und Vatikan

Verkehre mit nicht zur EU oder zum EWR gehörenden Drittstaaten können unter anderem mit der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (für den innerdeutschen Streckenanteil) in Kombination mit sog. bilateralen Genehmigungen (für die Drittstaaten-Streckenanteile) durchgeführt werden.

Für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. einer Gemeinschaftslizenz ist das Regierungspräsidium Kassel, Verkehrsdezernat, Steinweg 6, 34117 Kassel.

 

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