Ob Sie einlagern, fahren, verladen oder Frachten vermitteln. Wir bieten Ihnen immer die besten Konditionen.
Speditionsversicherung
Die Haftpflicht für Spediteure
Speditionsversicherung
Versichert sind Verkehrsverträge des Spediteurs als Auftragnehmer über alle Arten von Verrichtungen eines Spediteurs, gleichgültig ob Sie Speditions-, Fracht- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen.
Exklusives Angebot
Beispiel* A: 1 Lieferwagen oder LKW bis 3,5 to. Nutzlast , SB EUR 300,00 je Schadenfall, HGB 40 SZR inklusive CMR = ab Jahresprämie EUR 260
99,90 EUR / Monat
Preisangabe Netto
Monatliche Zahlweise
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Astral Versicherungsmakler aus Hamburg
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Wer benötigt diese Versicherung?
Frachtführer, Spediteure und Logistikdienstleister, die entgeltlich und gewerbsmäßig Güter
transportieren, lagern oder sonstige speditionelle oder logistische Leistungen, wie z.B. Verwiegen,
Verpacken, Verladen, Aufbügeln, Etikettieren, Labeln durchführen.
Welcher Versicherungsschutz wird gewährt?
Versichert wird die gesetzliche und/oder vertragliche Haftung der genannten Unternehmer, z.B. nach
den folgenden Bestimmungen:
HGB – Handelsgesetzbuch für innerdeutsche Transporte, Lagerungen und Speditionsdienstleistungen
CMR – Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr für internationale Transporte mittels LKW
ADSp – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen für Speditionsdienstleistungen, wenn die ADSp als allgemeine Geschäftsgrundlage vereinbart sind.
ADSp – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen für Speditionsdienstleistungen, wenn die ADSp als allgemeine Geschäftsgrundlage vereinbart sind.
MÜ – Montrealer Übereinkommen für internationale Lufttransporte
Lfz - Luftfrachtersatzverkehr
VBGL – Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- Speditions- und Logistik-Unternehmer für Frachtführer und Speditionsleistungen, soweit die VBGL als allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart sind.
Darüber hinaus können weitere gesetzliche Haftungsbestimmungen sowie individuelle vertragliche
Vereinbarungen insbesondere bei Logistik-Verträgen versichert werden. Die Deckung richtet sich
nach der jeweilig vereinbarten Haftung, kann jedoch im Umfang dahinter zurückbleiben. Dies gilt
insbesondere für unbegrenzte Haftungen, z.B. für die Lagerung innerdeutsch nach HGB oder für die
Bereiche der Haftungsdurchbrechung bei grober Fahrlässigkeit / grobem Organisationsverschulden.
Auch die Deckung für das Transportieren / Lagern von diebstahlgefährdeten Gütern, wie z.B.
Unterhaltungselektronik, Zigaretten, Spirituosen, Mobiltelefone etc., kann eingeschränkt werden. Im
innerdeutschen Straßengüterverkehr besteht für Transporte mit Fahrzeugen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t eine Versicherungspflicht mit einer Mindestdeckungssumme je Schadenereignis von 600.000 EUR.
Zu achten ist insbesondere auf die Güterart, den Geltungsbereich, welcher u.U. besondere
Obliegenheiten bzw. Sicherheitsvorkehrungen erforderlich macht, z.B. Kofferaufbauten für LKW,
Ausrüstung mit GPS-Systemen, Einsatz von zwei Fahrern etc.
Haben Sie noch Fragen?
Gerne beraten wir Sie umfassend im Bereich der Speditions- und Logistik-Versicherungen.
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