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Speditionsversicherung

Die Haftpflicht für Spediteure

Ob Sie einlagern, fahren, verladen oder Frachten vermitteln. Wir bieten Ihnen immer die besten Konditionen.

Speditionsversicherung

Versichert sind Verkehrsverträge des Spediteurs als Auftragnehmer über alle Arten von Verrichtungen eines Spediteurs, gleichgültig ob Sie Speditions-, Fracht- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen.

Exklusives Angebot

Beispiel* A: 1 Lieferwagen oder LKW bis 3,5 to. Nutzlast , SB EUR 300,00 je Schadenfall, HGB 40 SZR inklusive CMR = ab Jahresprämie EUR 260

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99,90 EUR / Monat

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Astral Versicherungsmakler aus Hamburg

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0800 444 2004
info@astral-versicherungen.de

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    Wer benötigt diese Versicherung?

    Frachtführer, Spediteure und Logistikdienstleister, die entgeltlich und gewerbsmäßig Güter
    transportieren, lagern oder sonstige speditionelle oder logistische Leistungen, wie z.B. Verwiegen,
    Verpacken, Verladen, Aufbügeln, Etikettieren, Labeln durchführen.

    Welcher Versicherungsschutz wird gewährt?

    Versichert wird die gesetzliche und/oder vertragliche Haftung der genannten Unternehmer, z.B. nach
    den folgenden Bestimmungen:

    HGB – Handelsgesetzbuch für innerdeutsche Transporte, Lagerungen und Speditionsdienstleistungen

    CMR – Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr für internationale Transporte mittels LKW

    ADSp – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen für Speditionsdienstleistungen, wenn die ADSp als allgemeine Geschäftsgrundlage vereinbart sind.

    ADSp – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen für Speditionsdienstleistungen, wenn die ADSp als allgemeine Geschäftsgrundlage vereinbart sind.

    MÜ – Montrealer Übereinkommen für internationale Lufttransporte

    Lfz - Luftfrachtersatzverkehr

    VBGL – Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- Speditions- und Logistik-Unternehmer für Frachtführer und Speditionsleistungen, soweit die VBGL als allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart sind.

    Darüber hinaus können weitere gesetzliche Haftungsbestimmungen sowie individuelle vertragliche
    Vereinbarungen insbesondere bei Logistik-Verträgen versichert werden. Die Deckung richtet sich
    nach der jeweilig vereinbarten Haftung, kann jedoch im Umfang dahinter zurückbleiben. Dies gilt
    insbesondere für unbegrenzte Haftungen, z.B. für die Lagerung innerdeutsch nach HGB oder für die
    Bereiche der Haftungsdurchbrechung bei grober Fahrlässigkeit / grobem Organisationsverschulden.

    Auch die Deckung für das Transportieren / Lagern von diebstahlgefährdeten Gütern, wie z.B.
    Unterhaltungselektronik, Zigaretten, Spirituosen, Mobiltelefone etc., kann eingeschränkt werden. Im
    innerdeutschen Straßengüterverkehr besteht für Transporte mit Fahrzeugen mit einem zulässigen
    Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t eine Versicherungspflicht mit einer Mindestdeckungssumme je Schadenereignis von 600.000 EUR.

    Zu achten ist insbesondere auf die Güterart, den Geltungsbereich, welcher u.U. besondere
    Obliegenheiten bzw. Sicherheitsvorkehrungen erforderlich macht, z.B. Kofferaufbauten für LKW,
    Ausrüstung mit GPS-Systemen, Einsatz von zwei Fahrern etc.

    Haben Sie noch Fragen?

    Gerne beraten wir Sie umfassend im Bereich der Speditions- und Logistik-Versicherungen.

    Kostenlose Hotline

    0800 444 2004

    Email

    info@transport-versicherungen.info

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