
Versicherungsmakler für Transport & Logistik · Hamburg
Transport- und CMR-Versicherung für Frachtführer, Spediteure und LKW-Flotten
Wir vergleichen über 40 Versicherer und sichern Ladung, Haftung und Fahrzeuge Ihres Transportunternehmens ab – mit transparenten Preisen: Frachtführerhaftpflicht ab 210,00 EUR netto im Jahr, europaweit inkl. CMR-Versicherung ab 240,00 EUR.
- Über 20 Jahre Erfahrung
- 40+ Versicherer im Vergleich
- Kostenlose Hotline 0800 444 2004
- Beratung auch auf Englisch, Ukrainisch, Russisch
Für wen wir versichern
Frachtführer & CMR-Versicherung
Frachtführerhaftpflicht mit 40 SZR – deutschlandweit oder europaweit inklusive CMR-Versicherung. Für Paketzusteller: Spezialdeckung bis 2.500 EUR je Packstück.
ab 210,00 EUR netto/Jahr
Details & Preise →
Spedition & Lager
Für Frachtenvermittler, Spediteure mit eigenem Fuhrpark und mit Lager: Verkehrshaftung nach HGB, ADSp und CMR – eine Police für alle speditionellen Tätigkeiten.
ab 100,00 EUR netto/Monat
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Umzugsunternehmen
Haftung nach § 451e HGB (620 EUR je m³) plus Betriebshaftpflicht für Treppenhaus, Böden und Montage – in einer Komplettdeckung.
Paket ab 96,25 EUR netto/Monat
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LKW & Flotten
Kfz-Haftpflicht und Kasko für Sattelzugmaschinen, LKW und Transporter. Flottenverträge ab 3 Fahrzeugen – ohne Rückstufung nach jedem Schaden.
Sattelzug ab 377,25 EUR brutto/Monat
Details & Preise →
Kurz erklärt
Welche Versicherungen braucht ein Transportunternehmen? Wer gewerblich fremde Güter mit Fahrzeugen über 3,5 t befördert, muss nach § 7a GüKG eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung (Frachtführerhaftpflicht) haben. Dazu kommen die Kfz-Versicherung für jedes Fahrzeug, bei Auslandsfahrten eine CMR-Deckung und – je nach Tätigkeit – Speditions-, Lager- oder Umzugshaftung sowie eine Betriebshaftpflicht.
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Warum Transportunternehmer zu ASTRAL kommen
Spezialisiert statt Gemischtwaren
Seit über 20 Jahren versichern wir Frachtführer, Spediteure, Kurier- und Umzugsunternehmen. Wir kennen die Anforderungen Ihrer Auftraggeber – von der Deckungsbestätigung bis zur Haftungserweiterung.
Ungebunden und für Sie kostenfrei
Als ungebundener Makler sind wir an keinen Versicherer gebunden und arbeiten in Ihrem Auftrag. Wir vergleichen über 40 Anbieter, verhandeln Rahmenkonditionen und erhalten für die Vermittlung eine Courtage vom Versicherer – eine gesonderte Beratungsgebühr zahlen Sie nicht.
Hilfe, wenn es kracht
Im Schadenfall sind wir Ihr Ansprechpartner: Wir melden den Schaden, wehren unberechtigte Forderungen mit ab und halten den Versicherer zu einer zügigen Regulierung an.
Gekündigt worden? Auch nach einer Kündigung durch den Vorversicherer oder bei angespanntem Schadenverlauf finden wir in vielen Fällen eine neue Deckung. Bestehende Verträge übernehmen wir gern in unsere Betreuung.
20+
Jahre Erfahrung mit Transport- und Speditionsversicherungen
40+
Versicherer im Vergleich – von Allianz bis KRAVAG
4
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch
0 €
Beratungskosten – als Makler werden wir von den Versicherern vergütet
Unsere Versicherungspartner (Auswahl)
- Allianz
- AXA
- Zurich
- KRAVAG
- R+V
- Baloise
- Concordia
- ERGO
- Generali
- Gothaer
- Helvetia
- Markel
- AIG
- Provinzial
- Versicherungskammer Bayern
- und über 25 weitere
Häufige Fragen
Ist die Frachtführerhaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Ja – für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) schreibt § 7a GüKG eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung vor. Die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 EUR je Schadenereignis.
Die Versicherungsbestätigung muss während der Fahrt im Fahrzeug mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert die Erlaubnis nach § 3 GüKG. Für Transporter bis 3,5 t besteht keine gesetzliche Pflicht – Auftraggeber verlangen die Versicherung aber fast immer vertraglich. Mehr: Frachtführerhaftpflicht.
Was kostet eine Frachtführerhaftpflicht?
Bei ASTRAL kostet die Frachtführerhaftpflicht für Stück- und Sammelgut mit 40 SZR und 300 EUR Selbstbeteiligung je Fahrzeug und Jahr (netto, zzgl. 19 % Versicherungsteuer):
| Fahrzeug | Deutschland | Europa inkl. CMR |
|---|---|---|
| bis 3,5 t Nutzlast | 210,00 EUR | 240,00 EUR |
| bis 15 t Nutzlast | 390,00 EUR | 435,00 EUR |
| über 15 t Nutzlast | 450,00 EUR | 540,00 EUR |
Für Kühlgut sowie Tank- und Silotransporte mit Fahrzeugen über 15 t Nutzlast: 700,00 EUR in Deutschland, 800,00 EUR europaweit inkl. CMR.
Der Preis hängt vor allem ab von Transportgut, Fahrzeuggröße und Anzahl, Fahrtgebiet (Deutschland oder Europa), Haftungshöhe (8,33 oder 40 SZR), Güterart, Selbstbeteiligung und Schadenverlauf. Für größere LKW und Flotten kalkulieren wir individuell – oft nach Fahrzeuganzahl oder Frachtumsatz. Einen ersten Richtpreis zeigt Ihnen unser Rechner.
Was sind Sonderziehungsrechte (SZR)?
Sonderziehungsrechte (SZR, englisch SDR) sind eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds, die aus einem Korb großer Währungen (US-Dollar, Euro, Yuan, Yen, Pfund) berechnet wird. Ein SZR entspricht derzeit rund 1,20 EUR; der Kurs ändert sich täglich.
Im Transportrecht wird die Haftung des Frachtführers in SZR je Kilogramm Rohgewicht angegeben: 8,33 SZR je kg nach § 431 HGB und Art. 23 CMR – das sind rund 10 EUR/kg. Viele Auftraggeber verlangen 40 SZR je kg (rund 48 EUR/kg). Maßgeblich ist der Kurs am Tag der Übernahme des Gutes bzw. am vereinbarten Tag.
Was ist der Unterschied zwischen Frachtführer und Spediteur?
Der Frachtführer führt den Transport selbst durch (§ 407 HGB), der Spediteur organisiert ihn und beauftragt dafür Frachtführer (§ 453 HGB). Beide haften gegenüber ihrem Auftraggeber, aber auf unterschiedlicher Grundlage.
Übernimmt ein Spediteur den Transport zu einem festen Preis (Fixkostenspedition) oder fährt er selbst, haftet er wie ein Frachtführer. Viele Unternehmen sind beides – deshalb deckt eine Speditionshaftpflicht meist sowohl Speditions- als auch Frachtverträge ab.
Was ist der Unterschied zwischen Güterverkehr und Werkverkehr?
Güterkraftverkehr ist die gewerbliche Beförderung fremder Güter gegen Entgelt; Werkverkehr ist die Beförderung eigener Güter für eigene Zwecke mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal (§ 1 GüKG).
Für den Güterkraftverkehr über 3,5 t brauchen Sie eine Erlaubnis und eine Pflicht-Haftpflichtversicherung. Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei und nicht versicherungspflichtig – Ihre eigene Ware ist aber nur über eine Werkverkehrsversicherung geschützt. Auch die Kfz-Versicherung stuft beide Nutzungsarten unterschiedlich ein.
Wer braucht eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr?
Wer gewerblich Güter mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht befördert, braucht eine Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz. Für grenzüberschreitende Transporte gilt die Lizenzpflicht seit Mai 2022 bereits für Fahrzeuge über 2,5 t.
Voraussetzungen sind persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapital je Fahrzeug) und fachliche Eignung (Fachkundeprüfung bei der IHK). Die Erlaubnis beantragen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde Ihres Bundeslandes. Den Nachweis der Güterschaden-Haftpflichtversicherung brauchen Sie spätestens mit Aufnahme der Tätigkeit.
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Wir vergleichen über 40 Versicherer für Sie – unverbindlich und ohne gesonderte Vergütung. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit allen Bedingungen.
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- Übernahme bestehender Verträge
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0800 444 2004 (kostenlos, Mo–Fr 9–18 Uhr)
