Was ist der Unterschied zwischen Güterverkehr und Werkverkehr?
Es gibt wesentliche Unterschiede der Begriffe Werkverkehr und Güterverkehr. Die Versicherungsprämien für Kraftfahrzeuge im Werkverkehr sind erheblich günstiger als für Fahrzeuge, welche im Güterverkehr fahren. Jedoch ist eine falsche Deklaration, oder Angabe über den Einsatz des Fahrzeuges des Kunden gegenüber der Versicherung ein großer Fehler.
Gibt der Versicherungsnehmer den Einsatz falsch an, so ist dies arglistige Täuschung, und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes! Kommt es zu einem Schaden, so muss der Versicherungsnehmer des Schaden selber tragen, bzw. wird von der Versicherung in die Haftung genommen.
Der Versicherungsnehmer kann sich nicht auf Unwissenheit berufen.
Hier finden Sie die richtige Erklärung zu den Begriffen:
Werkverkehr:
Werkverkehr ist der Transport von Ware für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens sein, oder aber von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt worden sein.
- Die Beförderung der Ware muss dem eigenen Gebrauch des Unternehmens dienen.
- Die für den Transport verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal durchgeführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen.
- Die Beförderung der Ware darf nur eine Hilfstätigkeit sein, und nicht der Zweck des gesamten Unternehmens.
Üblicher Werkverkehr benötigt keine besondere Lizenz oder Genehmigung.
Güterverkehr:
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige Beförderung von Waren und Gütern mit Kraftfahrzeugen welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, gegen ein Entgelt.
Güterverkehr bedarf einer Lizenz bei der BAG. Internationaler Güterverkehr bedarf einer Genehmigung der Europäischen Union.
Achtung und Warnhinweis:
Fast täglich erreichen uns Fragen und Kopien von Versicherungs-Scheinen, mit dem Hinweis, dass Fahrzeuge welche im Güterkraftverkehr genutzt werden, bei folgenden Versicherungs-Gesellschaften versichert sein sollen:
Huk-Coburg
Huk24
WWK Versicherungen
Cosmos Direkt
etc.
Dies ist in der Regel verkehrt, auch wenn der Versicherungsvermittler Ihnen mündlich die korrekte Versicherung bestätigt hat. Auch die Bezeichnung „Gewerbliche Nutzung“ im Versicherungsschein reicht nicht aus, um Ihre Fahrzeuge im Güterkraftverkehr zu versichern.
Nutzen Sie Fahrzeuge im Güterkraftverkehr, welche aber im Werkverkehr versichert sind (oder grundsätzlich mit einer Falschangabe im Antrag), so ist unter Umständen der Versicherer im Schadenfall von der Leistung frei, hilfsweise kann der Versicherer Sie als Versicherungsnehmer in den Regress nehmen.
Der Versicherungsvermittler haftet hierfür in den üblichen Fällen nicht.