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Frachtführerhaftpflicht

Die Transportversicherung für Ihre Ladung

Die Transporthaftpflicht (Frachtführerhaftpflicht) Versicherung ist wichtig, da Sie Ware oder Ladung die in Ihrer Obhut beschädigen an Ihren Auftraggeber ersetzen müssen. Zudem ist diese Versicherung vom Gesetzgeber eine Pflichtversicherung für Alle die Transporte mit einem Kraftfahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen erledigen.

Als Spezialmakler für das Transport- und Speditionsgewerbe bieten wir Ihnen beste Bedingungswerke zu ausgezeichneten Konditionen. Ohne die Güterschadenversicherung (Transportversicherung) sollten und dürfen Sie das Gewerbe als Spediteur, Frachtführer oder Transportunternehmen nicht ausführen.

Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen mit den besten Konditionen:

Exklusives Angebot

  • 1 Lieferwagen oder LKW bis 3,5 to. Nutzlast
  • HGB 40 SZR
  • Deutschlandweit
  • Stück- und Sammelgut
  • Versicherungssumme maximal 5.000.000,00 Euro je Schadenereignis
  • SB EUR 300,00 je Schadenfall

Mehr Informationen

18,34 EUR / Monat *

* Preisangabe Netto

21,83 EUR / Monat (Brutto)
Monatliche Zahlweise

(Angebots-Code TRFR-35/21)

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Astral Versicherungsmakler aus Hamburg

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0800 444 2004
info@astral-versicherungen.de

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    Warum ist diese Versicherung so wichtig?

    Sobald Sie Ware gegen Entgelt auf Ihrer Ladefläche transportieren, haften Sie gemäß Handelsgesetzbuch (HGB §407 – 450) für Schäden an der Ware und am Transportgut.

    Der Straßenverkehr wird immer unübersichtlicher, der Zeitdruck steigt. Es reicht eine Sekunde der Unachtsamkeit und der LKW samt Ladung wird in einen Unfall verwickelt.

    Vorteile auf einen Blick

    Astral-Spezial Paket-Deckung für Transportunternehmen

    Schutz aller Güter

    Versichert sind alle beförderten Güter, Elektronik, Medizin-Produkte, Textilien etc. Auch in der Nacht, bei Zwischenaufenthalten und beim Abstellen des beladenen Fahrzeugs an Ihrem Zielort ist die Ladung abgesichert.

    Höchste Haftung 40 SZR

    Eine normale Frachtführer-Haftpflicht entschädigt berechtigte Ansprüche nach Sonderziehungsrechten pro Kilogramm des Transportguts mit rund 10 EUR. Die Astral-Spezial Police für Transportunternehmen hat automatisch 40 SZR, dies entspricht rund 50,- EUR pro Kilogramm.

    Be- und Entladeschäden

    Be- oder Entladeschäden, z. B. durch unsachgemäße Handhabung oder Herunterfallen von Gütern vom Gabelstapler und LKW ebenfalls mit abgedeckt.

    Rechtsschutz

    Der passive Rechtsschutz ist enthalten. Wenn unberechtigte Ansprühe gestellt werden, dann wehr Ihr Versicherer diese notfalls mit anwaltlicher Hilfe für Sie ab.

    Highlights im Schnellcheck

    Beste Preise

    Stück & Sammelgut ist mitversichert (auch Elektronik oder Gefahrgut)

    Post- und Paketsendungen können mitversichert werden (KEP-Deckung)

    Auch Miet- und Leihfahrzeuge können mitversichert werden

    40 Sonderziehungsrechte

    Zügige Regulierung & Abwehr unbegründeter Forderungen

    Bislang: Alle Auftraggeber akzeptieren die Deckungsbestätigung

    Welche Gefahren und Schäden sind in der Frachtführerhaftpflicht versichert?

    Unfall des Fahrzeugs

    Schutz bei Unfällen des LKW, Zugmaschine oder Anhängers, z. B. durch Umstürzen, Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen, Platzen von Reifen oder Achsenbruch etc.

    Einbruch, Diebstahl und Unterschlagung

    Mitversichert ist der Einbruch in das Fahrzeug sowie Diebstahl des ganzen Fahrzeugs oder Transportmittels. Erstattet werden Kosten für die Wiederbeschaffung der gestohlenen Güter und Werkzeuge aus dem Fahrzeug.

    Individuelle Risiken

    Sie vereinbaren mit dem Auftraggeber besondere Haftungsklauseln? Teilen Sie uns diese mit, gerne prüfen wir die Aufnahme in den besonderen Bedingungen und sichern diese Transporte und Aufträge ab.

    Be- und Entladeschäden

    Alle Schäden an den Gütern die während des Beladens oder des Entladevorgangs des Fahrzeugs verursacht werden.

    Politische Gewalt, Unruhen, Behörden

    Mitversichert ist Aufruhr, Plünderung, politische Gewalthandlung oder bürgerlicher Unruhe, Streik, Aussperrung, Sabotage, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstigen Eingriffen von hoher Hand.

    Fristverzug, Lieferverzug Schäden

    Wenn durch Liefer- oder Fristverzug Lieferschäden oder Folgeschäden von dem Anspruchsteller beziffert werden.

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