Absicherung für Ihre eigenen Güter, Waren und Arbeitsgeräte beim Transport. Ob Unfall oder Diebstahl, Ihre Waren und Arbeitsgeräte sind zahlreichen Risiken ausgesetzt.
Werkverkehrsversicherung
Mit der Werkverkehrsversicherung sichern Sie den Werkverkehr-Transport ab. Wenn Sie eigene Ware mit eigenen Fahrzeugen befördern dann leistet die Werkverkehrsversicherung im Schadenfall.
199,91 EUR / Monat
Preisangabe Brutto
Monatliche Zahlweise
(Angebots-Code SZLP-18\21)

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Vorteile auf einen Blick
Ihre Waren und Geräte über die Werkverkehr Versicherung
Schutz aller Güter
Versichert sind alle Ihre im Werkverkehr beförderten Güter. Auch in der Nacht, bei Zwischenaufenthalten und beim Abstellen des beladenen Fahrzeugs an Ihrem Zielort ist die Ladung abgesichert.
Umfassender Schutz Ihrer Waren und Geräte
Je nach Wunsch können Sie den Neu- oder Wiederbeschaffungswert versichern.
Be- und Entladeschäden
Be- oder Entladeschäden, z. B. durch unsachgemäße Handhabung oder Herunterfallen von Gütern vom Gabelstapler und LKW ebenfalls mit abgedeckt.
Was deckt die Werkverkehrsversicherung ab?
Unfall des Fahrzeugs
Schutz bei Unfällen des LKW, Zugmaschine oder Anhängers, z. B. durch Umstürzen, Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen, Platzen von Reifen oder Achsenbruch etc.
Einbruch, Diebstahl und Unterschlagung
Mitversichert ist der Einbruch in das Fahrzeug sowie Diebstahl des ganzen Fahrzeugs oder Transportmittels. Erstattet werden Kosten für die Wiederbeschaffung der gestohlenen Güter und Werkzeuge aus dem Fahrzeug
Brand, Blitzschlag, Explosion
Erstattung der Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur der zerstörten bzw. beschädigten Güter, Waren und Geräte
Be- und Entladeschäden
Alle Schäden an den Gütern die während des Beladens oder des Entladevorgangs des Fahrzeugs verursacht werden.
Politische Gewalt, Unruhen, Behörden
Mitversichert ist Aufruhr, Plünderung, politische Gewalthandlung oder bürgerlicher Unruhe, Streik, Aussperrung, Sabotage, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstigen Eingriffen von hoher Hand
Verderben / Verderbe-Schäden
Bei Kühlgut oder temperaturgeführte Gütern ist bei der Beförderung das verderben von Ware mitversichert. Beispiel: Stillstand oder das nicht ordnungsgemäße Arbeiten der Kühl- oder Thermoanlage vom Fahrzeug oder Transportmittel.
Haben Sie noch Fragen?
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