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Kühlauflieger mit Kühlaggregat wird an der Rampe mit frischer Ware beladen

Versicherung für Kühltransporte und temperaturgeführte Güter

Frachtführerhaftpflicht für Kühltransporte: Lebensmittel, Tiefkühlware, Blumen und Medikamente – inklusive Verderbschäden bei Ausfall der Kühlanlage, Lieferfristüberschreitung und Container-Kasko auf Wunsch.

Kurz erklärt

Die Kühltransport-Versicherung ist eine Frachtführerhaftpflicht mit Spezialdeckung für temperaturgeführte Güter. Sie ersetzt auch Verderbschäden, wenn Kühlaggregat oder Thermoanlage ausfallen oder falsch arbeiten – ein Risiko, das Standardpolicen häufig ausschließen. Versichert sind Lebensmittel, Tiefkühlware, Fleisch, Blumen, Pharma und Medizinprodukte.

Unser Angebot

Kühltransport-Versicherung

Kühlgut · Deutschland

Frachtführerhaftpflicht für Kühlgut (temperaturgeführte Güter), 1 Fahrzeug über 15 t Nutzlast, 40 Sonderziehungsrechte nach HGB, deutschlandweit – Prämie jährlich 700,00 EUR netto

Fahrzeug
1 Fahrzeug über 15 t Nutzlast
Geltungsbereich
Deutschland
Haftung
40 SZR je kg (HGB)
Selbstbeteiligung
300 EUR je Schadenfall
  • Kleinere Fahrzeuge auf Anfrage
Prämie jährlich 700,00 EUR netto entspricht 58,33 EUR/Monat · 833,00 EUR inkl. 19 % Versicherungsteuer
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Tarif-Nr. KUEHL-DE-40 · Stand 10/2026 · unverbindliches Beispiel

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Richtpreis netto zzgl. Versicherungsteuer. Das verbindliche Angebot hängt u. a. von Güterart, Schadenverlauf und Versicherer ab.

Die Preise gelten für ein Fahrzeug über 15 t Nutzlast mit 40 SZR nach HGB und 300 EUR Selbstbeteiligung je Schadenfall – in Deutschland ab 700,00 EUR, europaweit inklusive CMR ab 800,00 EUR netto im Jahr. Kleinere Kühlfahrzeuge rechnen wir individuell.

Was ist versichert?

Versichert

  • Schäden an fremden Gütern von Übernahme bis Ablieferung (Obhutshaftung)
  • Verderb durch Ausfall oder Fehlfunktion der Kühlanlage
  • Schäden beim Be-, Um- und Entladen, inkl. Falschablieferung
  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Lieferfristüberschreitung und Vermögensschäden
  • Individuell mit dem Auftraggeber vereinbarte Risiken (nach Prüfung)

Zusatzbausteine

  • Container-Kasko: Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Wechselbrücken und Containern
  • Passiver Rechtsschutz: Abwehr überhöhter Forderungen
  • Pharma-Transporte: Arzneimittel nach GDP-Vorgaben (auf Anfrage)

Obliegenheiten beachten: Versicherer verlangen bei Kühltransporten meist eine Vorkühlung des Laderaums, eine lückenlose Temperaturaufzeichnung und regelmäßige Wartung des Kühlaggregats. Wir erklären Ihnen, welche Nachweise im Schadenfall zählen.

Für wen?

  • Frachtführer mit Kühlkoffer oder Kühlauflieger
  • Lebensmittel- und Getränkelogistik, Tiefkühllogistik
  • Pharma- und Apothekenbelieferung
  • Blumen- und Pflanzentransporte

Häufige Fragen

Ist die Frachtführerhaftpflicht eine Pflichtversicherung?

Ja – für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) schreibt § 7a GüKG eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung vor. Die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 EUR je Schadenereignis.

Die Versicherungsbestätigung muss während der Fahrt im Fahrzeug mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert die Erlaubnis nach § 3 GüKG. Für Transporter bis 3,5 t besteht keine gesetzliche Pflicht – Auftraggeber verlangen die Versicherung aber fast immer vertraglich. Mehr: Frachtführerhaftpflicht.

Was kostet eine Frachtführerhaftpflicht?

Bei ASTRAL kostet die Frachtführerhaftpflicht für Stück- und Sammelgut mit 40 SZR und 300 EUR Selbstbeteiligung je Fahrzeug und Jahr (netto, zzgl. 19 % Versicherungsteuer):

FahrzeugDeutschlandEuropa inkl. CMR
bis 3,5 t Nutzlast210,00 EUR240,00 EUR
bis 15 t Nutzlast390,00 EUR435,00 EUR
über 15 t Nutzlast450,00 EUR540,00 EUR

Für Kühlgut sowie Tank- und Silotransporte mit Fahrzeugen über 15 t Nutzlast: 700,00 EUR in Deutschland, 800,00 EUR europaweit inkl. CMR.

Der Preis hängt vor allem ab von Transportgut, Fahrzeuggröße und Anzahl, Fahrtgebiet (Deutschland oder Europa), Haftungshöhe (8,33 oder 40 SZR), Güterart, Selbstbeteiligung und Schadenverlauf. Für größere LKW und Flotten kalkulieren wir individuell – oft nach Fahrzeuganzahl oder Frachtumsatz. Einen ersten Richtpreis zeigt Ihnen unser Rechner.

Was sind Sonderziehungsrechte (SZR)?

Sonderziehungsrechte (SZR, englisch SDR) sind eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds, die aus einem Korb großer Währungen (US-Dollar, Euro, Yuan, Yen, Pfund) berechnet wird. Ein SZR entspricht derzeit rund 1,20 EUR; der Kurs ändert sich täglich.

Im Transportrecht wird die Haftung des Frachtführers in SZR je Kilogramm Rohgewicht angegeben: 8,33 SZR je kg nach § 431 HGB und Art. 23 CMR – das sind rund 10 EUR/kg. Viele Auftraggeber verlangen 40 SZR je kg (rund 48 EUR/kg). Maßgeblich ist der Kurs am Tag der Übernahme des Gutes bzw. am vereinbarten Tag.

Was ist der Haftungskorridor von 2 bis 40 SZR?

Der Haftungskorridor nach § 449 Abs. 2 HGB erlaubt es, die gesetzliche Frachtführerhaftung von 8,33 SZR je kg durch vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) auf einen Betrag zwischen 2 und 40 SZR je kg zu verändern. Außerhalb dieses Korridors ist eine Abweichung nur durch eine im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung möglich.

In der Praxis nutzen große Verlader und Speditionen den Korridor, um die Haftung ihrer Frachtführer auf 40 SZR anzuheben. Prüfen Sie deshalb vor Unterschrift, welche Haftung Sie übernehmen – und ob Ihre Versicherung sie abdeckt. Die ASTRAL-Spezialdeckung enthält 40 SZR bereits.

Wie schnell bekomme ich eine Deckungsbestätigung für meinen Auftraggeber?

Sobald der Vertrag angenommen ist, stellt der Versicherer die Versicherungs- bzw. Deckungsbestätigung aus; wir senden sie Ihnen als PDF, damit Sie sie an Ihren Auftraggeber weitergeben können.

Wie schnell das geht, hängt vom Versicherer und von der Vollständigkeit Ihrer Angaben ab. Halten Sie bereit: Fahrzeugdaten, Art der Güter, Geltungsbereich, geforderte Haftung (z. B. 40 SZR) und – falls vorhanden – die Versicherungsanforderungen Ihres Auftraggebers.

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