Der Haftungskorridor nach § 449 Abs. 2 HGB erlaubt es, die gesetzliche Frachtführerhaftung von 8,33 SZR je kg durch vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) auf einen Betrag zwischen 2 und 40 SZR je kg zu verändern. Außerhalb dieses Korridors ist eine Abweichung nur durch eine im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung möglich.
In der Praxis nutzen große Verlader und Speditionen den Korridor, um die Haftung ihrer Frachtführer auf 40 SZR anzuheben. Prüfen Sie deshalb vor Unterschrift, welche Haftung Sie übernehmen – und ob Ihre Versicherung sie abdeckt. Die ASTRAL-Spezialdeckung enthält 40 SZR bereits.
