Äußerlich erkennbare Schäden muss der Empfänger bei der Ablieferung reklamieren, nicht erkennbare (verdeckte) Schäden innerhalb von 7 Tagen – nach HGB (§ 438) ebenso wie nach CMR (Art. 30). Bei Umzügen gelten 14 Tage für verdeckte Schäden.
Für die Überschreitung der Lieferfrist gilt eine Anzeigefrist von 21 Tagen. Ansprüche verjähren in der Regel nach einem Jahr, bei Vorsatz oder qualifiziertem Verschulden nach drei Jahren. Melden Sie jeden Schaden sofort Ihrem Versicherer bzw. uns – späte Meldungen gefährden den Versicherungsschutz.
