Der Frachtführer führt den Transport selbst durch (§ 407 HGB), der Spediteur organisiert ihn und beauftragt dafür Frachtführer (§ 453 HGB). Beide haften gegenüber ihrem Auftraggeber, aber auf unterschiedlicher Grundlage.
Übernimmt ein Spediteur den Transport zu einem festen Preis (Fixkostenspedition) oder fährt er selbst, haftet er wie ein Frachtführer. Viele Unternehmen sind beides – deshalb deckt eine Speditionshaftpflicht meist sowohl Speditions- als auch Frachtverträge ab.
