Ja – für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) schreibt § 7a GüKG eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung vor. Die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 EUR je Schadenereignis.
Die Versicherungsbestätigung muss während der Fahrt im Fahrzeug mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert die Erlaubnis nach § 3 GüKG. Für Transporter bis 3,5 t besteht keine gesetzliche Pflicht – Auftraggeber verlangen die Versicherung aber fast immer vertraglich. Mehr: Frachtführerhaftpflicht.
