Kurz erklärt
Existenzgründer im Transportgewerbe brauchen mindestens eine Kfz-Versicherung für jedes Fahrzeug und eine Güterschaden-Haftpflicht (Frachtführerhaftpflicht) für die Ladung. Mit Fahrzeugen über 3,5 t ist die Güterschaden-Haftpflicht nach § 7a GüKG Pflicht und Voraussetzung für die Erlaubnis; unter 3,5 t verlangen die Auftraggeber sie in aller Regel vertraglich.
Ihre Checkliste für den Start
- Gewerbe anmelden – und bei Fahrzeugen über 3,5 t die Erlaubnis nach § 3 GüKG beantragen (fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit). Für grenzüberschreitende Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 t ist seit 2022 eine EU-Lizenz nötig.
- Kfz-Versicherung für jedes Fahrzeug – bestehende Rabatte aus privaten Verträgen können oft angerechnet werden.
- Frachtführerhaftpflicht bzw. KEP-Deckung – die Deckungsbestätigung brauchen Sie für den Rahmenvertrag mit DHL, Hermes, Amazon & Co.
- Betriebshaftpflicht, sobald Sie Mitarbeiter haben oder bei Kunden vor Ort arbeiten (z. B. beim Umzug).
- Rechtsschutz für Streit um Frachtlohn, Abzüge und Bußgelder.
- Persönliche Absicherung: Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung und Altersvorsorge – als Selbstständiger sind Sie selbst verantwortlich.
Typische Gründer-Pakete
Kurierfahrer
1 Transporter bis 3,5 t · Kfz-Versicherung · KEP-Haftpflicht bis 2.500 EUR je Packstück
KEP-Deckung ab 264,00 EUR netto/Jahr
Frachtführer
1 Fahrzeug bis 3,5 t Nutzlast · Kfz-Versicherung · Frachtführerhaftpflicht mit 40 SZR
Frachtführerhaftpflicht ab 210,00 EUR netto/Jahr
Umzugsunternehmer
1 Umzugswagen · Kfz-Versicherung · Umzugsdeckung mit Betriebshaftpflicht
Umzugs-Paket ab 96,25 EUR netto/Monat
Alle Preise sind unverbindliche Beispiele für die Transportversicherung; die Kfz-Versicherung kalkulieren wir individuell nach Fahrzeug und Rabatt.
Wir sprechen Ihre Sprache
Viele Gründer im Kurier- und Transportgewerbe kommen aus dem Ausland. Wir beraten Sie auf Wunsch auf Englisch, Ukrainisch und Russisch – damit Sie genau verstehen, was Sie unterschreiben. Mehr: English · Українська · Русский
Häufige Fragen
Wie schnell bekomme ich eine Deckungsbestätigung für meinen Auftraggeber?
Sobald der Vertrag angenommen ist, stellt der Versicherer die Versicherungs- bzw. Deckungsbestätigung aus; wir senden sie Ihnen als PDF, damit Sie sie an Ihren Auftraggeber weitergeben können.
Wie schnell das geht, hängt vom Versicherer und von der Vollständigkeit Ihrer Angaben ab. Halten Sie bereit: Fahrzeugdaten, Art der Güter, Geltungsbereich, geforderte Haftung (z. B. 40 SZR) und – falls vorhanden – die Versicherungsanforderungen Ihres Auftraggebers.
Warum brauchen Paketfahrer eine Deckung bis 2.500 EUR je Packstück?
Weil die gesetzliche Haftung nach Gewicht berechnet wird: 8,33 SZR je kg ergeben bei einem 1-kg-Paket nur rund 10 EUR – Auftraggeber ziehen aber oft den vollen Warenwert vom Frachtlohn ab.
Eine KEP-Deckung zahlt gewichtsunabhängig bis zu einem festen Betrag je Packstück, bei ASTRAL bis 2.500 EUR. Damit sind auch Smartphones, Laptops oder Medikamente abgesichert, die leicht, aber teuer sind.
Brauche ich als Kurierfahrer mit Transporter bis 3,5 t eine Versicherung?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für Fahrzeuge bis 3,5 t nicht – das GüKG gilt erst darüber. Praktisch verlangt aber jeder große Auftraggeber (DHL, Hermes, DPD, GLS, Amazon) den Nachweis einer Transporthaftpflicht im Rahmenvertrag.
Ohne Versicherung haften Sie für jeden verlorenen oder beschädigten Paketinhalt persönlich. Eine KEP-Versicherung kostet bei ASTRAL ab 264,00 EUR netto im Jahr – deutschlandweit und ohne Selbstbeteiligung.
Ist ein falsch abgestelltes oder gestohlenes Paket versichert?
In der ASTRAL-KEP-Deckung ja: Versichert sind auch Pakete, die an einem Ablageort abgestellt, an Nachbarn oder Unberechtigte übergeben wurden und danach verschwunden sind – sofern der Auftraggeber Sie dafür in Anspruch nimmt.
Wichtig ist eine saubere Dokumentation: Scan, Foto des Ablageorts und Uhrzeit. Wer die Abstellgenehmigung des Empfängers nachweisen kann, kann Forderungen häufig ganz abwehren.
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