Der Möbelspediteur oder Umzugsunternehmer ist gesetzlich verpflichtet sich zu versichern (Güterkraftverkehrsgesetz), und den Kunden und Umziehenden bei Abschluss des Umzugsvertrags über seine Haftung aufzuklären und in Kenntnis zu setzen. Der Kunde muss die Möglichkeit bekommen, auf Wunsch eine höhe Versicherungssumme zu wählen. Mit der Astral-Spezial- Umzugsdeckung sind Sie richtig versichert.
Möbel- und Umzugsgutversicherung
Für alle, die Umzüge durchführen
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen mit den besten Konditionen:
Exklusives Angebot
Komplettpreis-Angebot: Schäden an Umzugsware und Sachen (u.a. Treppenhäuser, Fußböden,
aufhängen von Lampen etc.)
- 1 Lieferwagen oder LKW bis 3,5 to. Nutzlast
- HGB 620 pro Kubikmeter,
- Deutschlandweit
- Allgemeines Umzugsgut
- Versicherungssumme maximal 5.000.000,00 Euro je Schadenereignis
- SB – EUR 300,00 je Schadenfall
- Inkl. Betriebshaftpflicht bei Person- und Sachschäden
90 EUR / Monat *
* Preisangabe Netto
107,10 EUR / Monat (Brutto)
Monatliche Zahlweise
(Angebots-Code TRUm-36/21)

Sie brauchen ein personalisiertes Angebot? Kontaktieren Sie uns!

Astral Versicherungsmakler aus Hamburg
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Vorteile auf einen Blick
Astral-Spezial Deckung für Möbel- und Umzugsunternehmen
Komplett-Deckung Ware und Sachschäden
Versichert sind alle beförderten Umzugsgüter aber auch wenn Mitarbeiter beim vertragen der Ware Personen oder Gegenstände beschädigen. Vorgärten, Treppenhäuser, Türrahmen oder mitRollwagen werden dritte Personen verletzt, in dieser Deckung sind alle Bereiche eingeschlossen.
Integrierte Umzugsgut-Transportversicherung
Ihr Kunde möchte einen höheren Versicherungsschutz für seine Möbel? Kein Problem, bieten Sie ihm zusätzlichen Schutz durch eine Erhöhung der Versicherungssumme entweder Zeitwert oder Neuwert!
Be- und Entladeschäden
Be- oder Entladeschäden, z. B. durch unsachgemäße Handhabung oder Herunterfallen von Gütern vom Gabelstapler und LKW ebenfalls mit abgedeckt.
Rechtsschutz
Der passive Rechtsschutz ist enthalten. Wenn unberechtigte Ansprühe gestellt werden, dann wehrt Ihr Versicherer diese notfalls mit anwaltlicher Hilfe für Sie ab.
Welche Gefahren und Schäden sind in der Astral-Spezial-Umzugsgutversicherung versichert?
Das Umzugsgut, die Ware auf dem Fahrzeug
Sachschäden am Umzugstag durch Vertragen der Ware
Personenschäden auch durch Umfallen von Gegenständen
Aufstellen von Neu-Möbeln
Anbringen und Aufhängen von Lampen und Lichtleisten
Verlust von Codekarten und Türschlüsseln
Beschädigung von Aufzügen und Liften
Und vieles mehr
Häufig gestellte Fragen:
Welche gesetzliche Haftung gibt es an ein Umzug-Transportunternehmen?
Der Umzugsunternehmer ist gesetzlich verpflichtet den Kunden über seine Hfatung aufzuklären und über die Höchstgrenze der gesetzlichen Haftung hinzuweisen. Nach dem § 451e HGB haftet die Spedition oder der Frachtführer mit max 620,- Euro je Kubikmeter Laderaum.
Kann der Kunde eine Erhöhung der gesetzlichen Haftung verlangen?
Ja. Es besteht die Möglichkeit der Höherdeklaration, das heißt mit dem Kunden kann vertraglich vereinbart werden das die gesetzliche Haftungshöchstgrenze von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum erhöht wird.
Darüber hinaus muss auf die Möglichkeit hingewiesen werden, das Umzugsgut mit einer separaten Warentransportversicherung in Höhe des wahren Wertes (Zeitwert oder Neuwert) zu versichern.
Welche Form und Fristen gibt es bei einer Schadenmeldung?
Zur Wahrung der Haftungsansprüche sind alle Schäden dem Umzugsunternehmen unbedingt schriftlich mitzuteilen. Offene Schäden an unverpacktem Umzugsgut müssen am Tag des Umzuges, spätesten einen Tag danach angezeigt und gemeldet werden.
Verdeckte Schäden müssen innerhalb 14 Tagen angezeigt oder gemeldet werden.