Kurz erklärt
Die Geschäftsführerhaftpflicht (D&O-Versicherung) schützt das Privatvermögen von Geschäftsführern, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung von der eigenen Gesellschaft oder von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Nach § 43 GmbHG haften Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt. Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehr unberechtigter und die Zahlung berechtigter Ansprüche.
Typische Haftungsrisiken in Transportunternehmen
- Die Verkehrshaftungsversicherung wurde nicht angepasst – ein Großschaden ist nicht gedeckt.
- Organisationsverschulden: Fehlende Sicherheitsvorgaben für Subunternehmer führen zu unbegrenzter Haftung.
- Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, Mindestlohn oder Sozialversicherungspflichten.
- Fehlerhafte Investitionen, etwa in Fahrzeuge oder Lagerflächen.
- Insolvenzverschleppung – bei der Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife.
Worauf es ankommt
- Ausreichende Versicherungssumme im Verhältnis zu Umsatz und Risiko
- Abwehrkostenschutz auch bei unbegründeten Vorwürfen
- Nachhaftung für Ansprüche nach dem Ausscheiden
- Mitversicherung von Prokuristen und leitenden Angestellten
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