Hinweis zu den ADSp als Haftungsgrundlage
Bei Vereinbarung der „ADSp“ als Geschäftsbedingungen sollten Sie mindestens folgenden Wortlaut verwenden:
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der „Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)“, jeweils neueste Fassung. Es wird darauf hingewiesen, dass nach deren Ziffer 23 die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes im Regelfall auf 5 Euro je Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung beschränkt ist und dass bei einem Verkehrsvertrag über die Beförderung mit verschiedenen Beförderungsmitteln sowie bei Großschäden darüber hinaus eine Begrenzung auf zwei Sonderziehungsrechte je Kilogramm greift.
Hinweis für Spediteure:
Bitte achten Sie darauf, dass wie im vorstehenden Absatz dargestellt der entsprechende Text durch Fettdruck oder in anderer geeigneter Weise drucktechnisch hervorgehoben wird! Alternativ kann auch der komplette Wortlaut von Ziffer 23 ADSp übernommen werden.