Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung
Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung im Güterkraftverkehr ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers auch die finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, sowie, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.
1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen das Eigenkapital und die Reserven Ihres Unternehmens nicht weniger als 9.000 € für das erste Fahrzeug, und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug betragen. Achten Sie bitte auch auf die neue GmbH-Form, der UG. Gründen Sie eine englische Ltd. (Limited), so zeigt die Erfahrung, haben Sie auf dem deutschen Markt höhere Probleme sich zu etablieren.
2. Nachweis der Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person sind der Erlaubnis-/Lizenzbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen, u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister.
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
3. Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
Anerkennung leitender Tätigkeit:
Die leitende Tätigkeit muss für mindestens fünf Jahre nachweisbar sein und in Unternehmen, die Güterkraftverkehr betreiben, geleistet sein. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Der Handelskammer müssen hierzu aussagefähige Beweis-Unterlagen vorgelegt werden. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeit ist gebührenpflichtig.
Gleichwertige Abschlussprüfungen:
Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau; Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr; Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt oder zur Verkehrsfachwirtin; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition, der Berufsakademien Lörrach und Mannheim; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr, der Fachhochschule Heilbronn. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
4. Versicherungspflicht
Der Unternehmer hat sich nach § 7a GüKG in Form einer „Güterschaden-Haftpflichtversicherung“ gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei innerstaatlichen Güterbeförderungen nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird.
Achtung: Wichtig ist, dass ein gültiger Versicherungsnachweis an Board mitgeführt wird. Astral erteilt Ihnen gerne diese Versicherungsbestätigungen.
5. Notwendige Unterlagen / Genehmigungsvoraussetzungen
Die Genehmigung wird erteilt, wenn die persönlichen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Notwendige Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Träger d. Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftervertrag (Vertretung bei Personengesellschaften)
- Führungszeugnis (bei Einzelunternehmen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Antrag bei Gemeinde)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter bzw. gesetzl. Vertreter bei GbR, OHG und KG (Antrag bei Gemeinde)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses für Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind
- Fachliche Eignung