In der ASTRAL-KEP-Deckung ja: Versichert sind auch Pakete, die an einem Ablageort abgestellt, an Nachbarn oder Unberechtigte übergeben wurden und danach verschwunden sind – sofern der Auftraggeber Sie dafür in Anspruch nimmt.
Wichtig ist eine saubere Dokumentation: Scan, Foto des Ablageorts und Uhrzeit. Wer die Abstellgenehmigung des Empfängers nachweisen kann, kann Forderungen häufig ganz abwehren.
