In den meisten Flottenverträgen ja: Neu zugelassene Fahrzeuge sind ab Zulassung automatisch zu den vereinbarten Bedingungen mitversichert und müssen nur nachgemeldet werden.
Das ist einer der großen Vorteile gegenüber Einzelverträgen, bei denen jedes neue Fahrzeug einzeln beantragt und eingestuft wird. Die Abrechnung erfolgt meist zeitanteilig über eine Nachmeldung oder eine jährliche Bestandsabrechnung.
