Häufig ja: Viele Versicherer rechnen Schadenfreiheitsrabatte aus Pkw-, Transporter- oder LKW-Verträgen an, einige auch aus Motorradverträgen – teils vollständig, teils mit Abschlag.
Die Regeln unterscheiden sich stark zwischen den Versicherern. Wir prüfen für Sie, wo Ihr Rabatt am besten angerechnet wird. Bei Gründern ist auch eine Sondereinstufung möglich, etwa über einen Zweitwagen- oder Fahrer-Rabatt.
