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7 Fehler bei der Frachtführerhaftpflicht, die im Schadenfall teuer werden

Zu niedrige Haftung, falscher Geltungsbereich, vergessene Sicherheitsauflagen: Diese sieben Fehler sehen wir bei Frachtführern immer wieder – und so vermeiden Sie sie.

Die meisten Frachtführer merken erst im Schadenfall, dass ihre Versicherung nicht zu ihren Aufträgen passt. Aus über 20 Jahren Schadenbegleitung kennen wir die typischen Lücken – hier sind die sieben häufigsten.

1. Die Police deckt nur 8,33 SZR – der Vertrag verlangt 40 SZR

Viele Auftraggeber heben die Haftung per AGB auf 40 Sonderziehungsrechte je kg an (§ 449 HGB). Deckt Ihre Police nur die gesetzlichen 8,33 SZR, zahlen Sie die Differenz selbst – bei 1.000 kg Ladung sind das schnell 38.000 EUR. Prüfen Sie jeden Rahmenvertrag auf Haftungsklauseln.

2. Europa gefahren, aber nur Deutschland versichert

Eine reine HGB-Deckung gilt nicht für grenzüberschreitende Transporte. Schon eine einzige Fahrt nach Polen oder in die Niederlande fällt unter die CMR. Lassen Sie den Geltungsbereich auf Europa erweitern, bevor Sie den ersten Auslandsauftrag annehmen – mehr zur CMR-Versicherung.

3. Sicherheitsauflagen nicht eingehalten

Bei diebstahlgefährdeten Gütern verlangen Versicherer oft bewachte Parkplätze, Kofferaufbau, GPS-Ortung oder das Verbot, das beladene Fahrzeug über Nacht unbewacht abzustellen. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert den Versicherungsschutz.

4. Neue Fahrzeuge nicht nachgemeldet

Die Frachtführerhaftpflicht ist oft auf eine Anzahl von Fahrzeugen oder einen Umsatz kalkuliert. Kommt ein Fahrzeug hinzu und wird nicht gemeldet, kann es zu Unterversicherung oder Streit kommen. Melden Sie Änderungen sofort.

5. Subunternehmer ohne eigene Versicherung

Wer Aufträge an andere Frachtführer weitergibt, haftet gegenüber seinem Auftraggeber für deren Fehler mit. Lassen Sie sich von jedem Subunternehmer eine aktuelle Versicherungsbestätigung geben – und prüfen Sie, ob Ihre eigene Police die Weitergabe abdeckt (Speditionshaftpflicht).

6. Schaden zu spät gemeldet

Reklamationsfristen sind kurz: verdeckte Schäden 7 Tage, Lieferfristüberschreitung 21 Tage. Auch dem Versicherer müssen Sie Schäden unverzüglich melden. Fotos, Frachtbrief mit Vorbehalten und ein Schadenprotokoll sind Gold wert.

7. Nur auf den Preis geschaut

Zwei Policen zum gleichen Preis können sehr unterschiedlich leisten: Be- und Entladeschäden, Lieferfristüberschreitung, qualifiziertes Verschulden, Güterausschlüsse. Ein Vergleich der Bedingungen lohnt sich mehr als ein Vergleich der Prämie.

Unser Angebot: Schicken Sie uns Ihre aktuelle Police und Ihre wichtigsten Rahmenverträge. Wir prüfen unverbindlich, ob die Deckung passt – und zeigen Ihnen die Lücken. Jetzt Anfrage senden oder anrufen: 0800 444 2004.