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Blog Beitrag

Versicherungsbranche taxiert Flutschäden auf sieben Milliarden Euro

Flutkatastrophe belastet die Bilanzen der Versicherer

Die deutsche Versicherungswirtschaft schätzt den Schaden durch das Unwetter „Bernd“ mittlerweile auf sieben Milliarden Euro. Erste Prognosen, die von bis zu fünf Milliarden ausgingen, wurden deutlich nach oben korrigiert. Besonders betroffen ist die Versicherung der Wohngebäude in den Überschwemmungsgebieten. In vielen von der Flutkatastrophe besonders hart getroffenen Gebieten sind Häuser abbruchreif und als Totalschaden zu werten. Damit lebt auch die Diskussion um eine Pflichtversicherung gegen Überschwemmungen wieder auf.

Geringe Versicherungsdichte gegen Naturgefahren

Wohngebäude und der darin befindliche Hausrat, Geschäftshäuser und Fabriken wurden von den Wassermassen der Ahr, Olef, Urft, Erft, Inde, Vicht und vieler weiterer Gewässer überschwemmt – Flüsse und Bäche, deren Namen man außerhalb der betroffenen Regionen weitgehend unbekannt sind und denen kaum jemand eine derart zerstörerische Kraft zugetraut hätte. Entsprechend gering war bislang auch die Bereitschaft, die Versicherung für Gebäude und Inhalt um den kostenpflichtigen Schutz gegen Naturgefahren zu erweitern. In der Standarddeckung sind lediglich Sturm und Hagel versichert. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind mehr als 99 % aller Häuser in Deutschland problemlos gegen Hochwasser und Überschwemmung versicherbar. Aber weniger als die Hälfte der Gebäudeeigentümer haben ihre Verträge entsprechend erweitert.

Pro und Contra Pflichtversicherung

Bislang sprachen sich die deutschen Versicherer gegen eine Versicherungspflicht aus. Die Unternehmen fürchten Fehlanreize für das Bauen in gefährdeten Gebieten und Vernachlässigung von vorbeugendem Hochwasserschutz. Auch in der Politik ist das Thema umstritten. Pflichtversicherungen gibt es vor allem dort, wo angesichts einer besonderen Gefahrenlage der Opferschutz gewährleistet sein soll, auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist. Deshalb ist zum Beispiel die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge eine Pflichtversicherung. Geht es um eigene Vermögenswerte wie Gebäude, Hausrat und Betriebseinrichtung, überlässt der Gesetzgeber die Versicherung der freien Entscheidung jedes Einzelnen. Selbst Banken, die vor der Kreditvergabe stets den Nachweis einer Feuerversicherung fordern, waren bislang zurückhaltend beim Thema Elementarschadenversicherung.

Mit der Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 setzt ein Umdenken ein. Joachim Wenning, Vorstandschef des weltgrößten Rückversicherers Münchener Rück, zeigte sich Anfang August im Interview mit der Süddeutschen Zeitung offen für eine Pflichtversicherungslösung. Der Anstoß dazu, so Wenning, müsse aber aus der Politik kommen. Milliardenschwere Hilfsfonds für Flutopfer befeuern diese politische Diskussion. Genannt wird eine Zielquote von 90 % freiwillig Versicherter. Erreicht die Versicherungswirtschaft dies nicht aus eigener Vertriebskraft, soll die Pflichtversicherung kommen. Ob dieser Wert erreichbar sein wird, scheint fraglich. Immerhin gibt es viele Gebäude abseits jedes stehenden oder fließenden Gewässers, denen lediglich Schäden durch Wasseransammlungen auf dem Grundstück oder Rückstau im Kanalsystem nach Starkregen drohen. Abzuwarten ist zudem der Ausgang der Bundestagswahl und die Zukunft der Versicherungsvermittlung gegen Provision – bislang ein wesentlicher Motor, um das Risikobewusstsein in der Bevölkerung zu schärfen und entsprechende Vertragsabschlüsse zu generieren.

Quelle: https://www.versicherung-lkw.de/versicherungsbranche-taxiert-flutschaeden-auf-sieben-milliarden-euro/

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