Kurz erklärt
Frachtführer befördern fremde Güter selbst, Spediteure organisieren die Beförderung und beauftragen andere. Beide haften gegenüber dem Auftraggeber für Schäden an der Ware – nach HGB, CMR oder ADSp. Die passende Verkehrshaftungsversicherung hängt davon ab, ob Sie selbst fahren, vermitteln, lagern oder international unterwegs sind.
Welche Versicherung passt zu Ihrem Betrieb?
| Ihre Tätigkeit | Passende Versicherung | Beispielpreis netto/Jahr |
|---|---|---|
| Sie fahren fremde Ware in Deutschland | Frachtführerhaftpflicht | ab 210,00 EUR |
| Sie fahren grenzüberschreitend in Europa | CMR-Versicherung | ab 240,00 EUR (inkl. Deutschland) |
| Sie liefern Pakete und Briefe in Deutschland | KEP-Versicherung | ab 264,00 EUR |
| Sie vermitteln Transporte oder bieten Logistik an | Speditionshaftpflicht | 0,3 % vom Umsatz, ab 1.200,00 EUR |
| Sie lagern fremde Ware ein | Lagerhalterhaftpflicht | auf Anfrage |
| Sie fahren Kühl- und Tiefkühlware | Kühltransport-Versicherung | auf Anfrage |
| Sie transportieren eigene Ware | Werkverkehrsversicherung | auf Anfrage |
| Sie versenden Ware und wollen den vollen Wert versichern | Warentransportversicherung | ab 150,00 EUR einmalig |
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Pflicht oder freiwillig?
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t ist die Güterschaden-Haftpflicht nach § 7a GüKG Pflicht – Mindestversicherungssumme 600.000 EUR je Schadenereignis. Alle anderen Versicherungen sind gesetzlich freiwillig, werden aber von Auftraggebern, Plattformen und Verladern fast immer verlangt.
Häufige Fragen
Ist die Frachtführerhaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Ja – für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) schreibt § 7a GüKG eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung vor. Die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 EUR je Schadenereignis.
Die Versicherungsbestätigung muss während der Fahrt im Fahrzeug mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert die Erlaubnis nach § 3 GüKG. Für Transporter bis 3,5 t besteht keine gesetzliche Pflicht – Auftraggeber verlangen die Versicherung aber fast immer vertraglich. Mehr: Frachtführerhaftpflicht.
Was kostet eine Frachtführerhaftpflicht?
Bei ASTRAL kostet die Frachtführerhaftpflicht für Stück- und Sammelgut mit 40 SZR und 300 EUR Selbstbeteiligung je Fahrzeug und Jahr (netto, zzgl. 19 % Versicherungsteuer):
| Fahrzeug | Deutschland | Europa inkl. CMR |
|---|---|---|
| bis 3,5 t Nutzlast | 210,00 EUR | 240,00 EUR |
| bis 15 t Nutzlast | 390,00 EUR | 435,00 EUR |
| über 15 t Nutzlast | 450,00 EUR | 540,00 EUR |
Für Kühlgut sowie Tank- und Silotransporte mit Fahrzeugen über 15 t Nutzlast: 700,00 EUR in Deutschland, 800,00 EUR europaweit inkl. CMR.
Der Preis hängt vor allem ab von Transportgut, Fahrzeuggröße und Anzahl, Fahrtgebiet (Deutschland oder Europa), Haftungshöhe (8,33 oder 40 SZR), Güterart, Selbstbeteiligung und Schadenverlauf. Für größere LKW und Flotten kalkulieren wir individuell – oft nach Fahrzeuganzahl oder Frachtumsatz. Einen ersten Richtpreis zeigt Ihnen unser Rechner.
Was sind Sonderziehungsrechte (SZR)?
Sonderziehungsrechte (SZR, englisch SDR) sind eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds, die aus einem Korb großer Währungen (US-Dollar, Euro, Yuan, Yen, Pfund) berechnet wird. Ein SZR entspricht derzeit rund 1,20 EUR; der Kurs ändert sich täglich.
Im Transportrecht wird die Haftung des Frachtführers in SZR je Kilogramm Rohgewicht angegeben: 8,33 SZR je kg nach § 431 HGB und Art. 23 CMR – das sind rund 10 EUR/kg. Viele Auftraggeber verlangen 40 SZR je kg (rund 48 EUR/kg). Maßgeblich ist der Kurs am Tag der Übernahme des Gutes bzw. am vereinbarten Tag.
Was ist der Haftungskorridor von 2 bis 40 SZR?
Der Haftungskorridor nach § 449 Abs. 2 HGB erlaubt es, die gesetzliche Frachtführerhaftung von 8,33 SZR je kg durch vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) auf einen Betrag zwischen 2 und 40 SZR je kg zu verändern. Außerhalb dieses Korridors ist eine Abweichung nur durch eine im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung möglich.
In der Praxis nutzen große Verlader und Speditionen den Korridor, um die Haftung ihrer Frachtführer auf 40 SZR anzuheben. Prüfen Sie deshalb vor Unterschrift, welche Haftung Sie übernehmen – und ob Ihre Versicherung sie abdeckt. Die ASTRAL-Spezialdeckung enthält 40 SZR bereits.
Wie schnell bekomme ich eine Deckungsbestätigung für meinen Auftraggeber?
Sobald der Vertrag angenommen ist, stellt der Versicherer die Versicherungs- bzw. Deckungsbestätigung aus; wir senden sie Ihnen als PDF, damit Sie sie an Ihren Auftraggeber weitergeben können.
Wie schnell das geht, hängt vom Versicherer und von der Vollständigkeit Ihrer Angaben ab. Halten Sie bereit: Fahrzeugdaten, Art der Güter, Geltungsbereich, geforderte Haftung (z. B. 40 SZR) und – falls vorhanden – die Versicherungsanforderungen Ihres Auftraggebers.
Zahlt die Versicherung auch bei schlechter Ladungssicherung?
Grundsätzlich ja, wenn der Frachtführer für den Schaden haftet – mangelhafte Ladungssicherung ist sogar eine der häufigsten Schadenursachen. Problematisch wird es bei grober Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit.
Handelt der Fahrer leichtfertig und im Bewusstsein, dass ein Schaden wahrscheinlich eintritt, entfallen nach § 435 HGB die Haftungsgrenzen, und Sie haften unbegrenzt. Manche Policen kürzen oder begrenzen in diesen Fällen die Leistung. Achten Sie deshalb auf eine Deckung für qualifiziertes Verschulden und schulen Sie Ihre Fahrer in Ladungssicherung.
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