Die CMR sieht einen Frachtbrief in drei Ausfertigungen vor; fehlt er, bleibt der Beförderungsvertrag trotzdem gültig und die CMR anwendbar (Art. 4 CMR).
Der Frachtbrief ist aber das wichtigste Beweismittel: Er dokumentiert Übernahme, Anzahl der Packstücke, Zustand der Ware und Vorbehalte des Fahrers. Ohne ordentlichen Frachtbrief ist ein Schaden schwer abzuwehren. In vielen Ländern kann auch der elektronische Frachtbrief (e-CMR) verwendet werden.
