Die CMR gilt für jeden entgeltlichen Straßengütertransport, bei dem Übernahme- und Ablieferungsort in zwei verschiedenen Staaten liegen und mindestens einer davon Vertragsstaat der CMR ist.
Sie gilt zwingend – ihre Haftungsregeln können nicht vertraglich zum Nachteil des Absenders geändert werden. Innerdeutsche Transporte fallen dagegen unter das HGB. Eine CMR-Versicherung sollte deshalb immer auch innerdeutsche Transporte einschließen.
