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Wie hoch haftet ein Umzugsunternehmen?

Nach § 451e HGB haftet der Umzugsunternehmer für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts mit höchstens 620 EUR je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird.

Beispiel: Für einen Umzug mit 30 m³ beträgt die Höchsthaftung 18.600 EUR. Die Haftung ist verschuldensunabhängig, solange sich das Gut in der Obhut des Umzugsunternehmens befindet. Gegenüber Verbrauchern kann sich der Unternehmer nur auf die Begrenzung berufen, wenn er über sie bei Vertragsschluss unterrichtet hat (§ 451g HGB).

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