Ja, wenn Umzüge gewerblich mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden: Dann gilt die Versicherungspflicht nach § 7a GüKG mit mindestens 600.000 EUR je Schadenereignis.
Auch mit kleineren Fahrzeugen ist eine Umzugsdeckung dringend zu empfehlen: Die gesetzliche Haftung von 620 EUR je m³ gilt unabhängig von der Fahrzeuggröße, und Schäden in der Wohnung des Kunden sind ohne Betriebshaftpflicht nicht versichert.
