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Wer zahlt Schäden am Treppenhaus beim Umzug?

Schäden an Treppenhaus, Türrahmen, Böden oder Aufzügen sind keine Schäden am Umzugsgut – dafür zahlt nicht die Verkehrshaftungs-, sondern die Betriebshaftpflichtversicherung des Umzugsunternehmens.

Fehlt sie, haftet der Betrieb aus eigener Tasche. In der ASTRAL-Umzugsdeckung ist die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden beim Umzug bereits enthalten – ebenso Schäden beim Aufstellen von Möbeln und beim Anbringen von Lampen.

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