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LKW mit Planenauflieger vor Containerbrücken im Hafen

Frachtführerhaftpflicht und CMR-Versicherung – ab 210 EUR netto im Jahr

Pflichtversicherung nach § 7a GüKG für den gewerblichen Güterkraftverkehr: Frachtführerhaftpflicht mit 40 SZR für Stück- und Sammelgut, Kühlgut sowie Tank und Silo – deutschlandweit ab 210,00 EUR, europaweit inklusive CMR-Versicherung ab 240,00 EUR netto im Jahr.

Kurz erklärt

Die Frachtführerhaftpflicht (Güterschaden-Haftpflichtversicherung, Verkehrshaftungsversicherung) zahlt, wenn Ladung in Ihrer Obhut beschädigt wird oder verloren geht und Ihr Auftraggeber Schadenersatz verlangt. Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t ist sie nach § 7a GüKG Pflicht. Bei ASTRAL erhalten Sie sie mit 40 Sonderziehungsrechten für ein Fahrzeug bis 3,5 t Nutzlast ab 210,00 EUR netto im Jahr – oder inklusive CMR-Versicherung für den europaweiten Güterverkehr ab 240,00 EUR.

Unser Angebot

Empfehlung

Frachtführerhaftpflicht Deutschland

Deutschland · Fahrzeug bis 3,5 t Nutzlast

Frachtführerhaftpflicht für Stück- und Sammelgut, 1 Fahrzeug bis 3,5 t Nutzlast, 40 Sonderziehungsrechte nach HGB, deutschlandweit – Prämie jährlich 210,00 EUR netto

Fahrzeug
1 Fahrzeug bis 3,5 t Nutzlast
Geltungsbereich
Deutschland
Haftung
40 SZR je kg (HGB)
Versicherungssumme
5.000.000 EUR je Schadenereignis
Selbstbeteiligung
300 EUR je Schadenfall
  • Allgemeines Stück- und Sammelgut mitversichert
  • Passiver Rechtsschutz im Bereich Frachtführer-Verkehrshaftung
Prämie jährlich 210,00 EUR netto entspricht 17,50 EUR/Monat · 249,90 EUR inkl. 19 % Versicherungsteuer
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Tarif-Nr. FF-DE-35 · Stand 10/2026 · unverbindliches Beispiel

Angebot in 10 Sekunden

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Richtpreis netto zzgl. Versicherungsteuer. Das verbindliche Angebot hängt u. a. von Güterart, Schadenverlauf und Versicherer ab.

Alle Preise gelten je Fahrzeug und Jahr mit 40 SZR nach HGB und 300 EUR Selbstbeteiligung je Schadenfall. Entscheidend sind drei Fragen: Was fahren Sie (Transportgut), womit (Nutzlast des Fahrzeugs) und wohin (Deutschland oder Europa inklusive CMR)? Für Kühlgut sowie Tank- und Silotransporte gelten eigene Tarife – wählen Sie im Rechner einfach das passende Transportgut. Mehr zu Kühltransporten: Kühltransport-Versicherung.

Was ist in der Frachtführerhaftpflicht versichert?

Versichert

  • Beschädigung und Verlust der Ladung – von der Übernahme bis zur Ablieferung (Obhutshaftung nach § 425 HGB)
  • Unfall des Fahrzeugs: Umstürzen, Zusammenstoß, Reifenplatzer, Achsbruch
  • Einbruch, Diebstahl und Unterschlagung der Ladung
  • Be- und Entladeschäden, z. B. Herunterfallen vom Stapler
  • Lieferfristüberschreitung und daraus entstehende Vermögensschäden
  • Politische Gewalt, Streik, Aufruhr, Beschlagnahme
  • Passiver Rechtsschutz: Abwehr unberechtigter Forderungen

Nicht versichert (Auswahl)

  • Schäden am eigenen Fahrzeug – dafür gibt es die LKW-Kaskoversicherung
  • Eigene Waren im Werkverkehr – dafür gibt es die Werkverkehrsversicherung
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Bestimmte Güter ohne Vereinbarung, z. B. Geld, Edelmetalle, lebende Tiere
  • Diebstahlgefährdete Güter ohne vereinbarte Sicherheitsauflagen

Warum 40 Sonderziehungsrechte?

Nach § 431 HGB haften Sie als Frachtführer für Güterschäden nur bis 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht – das sind rund 10 EUR/kg. Viele Auftraggeber verlangen aber eine höhere Haftung von bis zu 40 SZR je kg (rund 48 EUR/kg), die über den sogenannten Haftungskorridor des § 449 HGB vereinbart werden kann. Ist Ihre Versicherung nur auf 8,33 SZR ausgelegt, zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche.

Beispiel: 1.000 kg Elektronik, Warenwert 60.000 EUR8,33 SZR je kg40 SZR je kg
Haftungshöchstbetrag (1 SZR ≈ 1,20 EUR)ca. 10.000 EURca. 48.000 EUR
Versichert bei ASTRAL-Spezialdeckung✓✓
Nicht gedeckter Rest bei 8,33-SZR-Police, wenn 40 SZR vereinbartca. 38.000 EUR0 EUR

Der Wert eines SZR schwankt täglich; er wird vom Internationalen Währungsfonds festgelegt. Mehr dazu im Glossar: Sonderziehungsrecht.

Wer braucht eine Frachtführerhaftpflicht?

  • Pflicht: Jeder Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (§ 7a GüKG). Die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 EUR je Schadenereignis; die Versicherungsbestätigung muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
  • Dringend empfohlen: Kurier- und Lieferdienste mit Transportern bis 3,5 t – gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber praktisch jeder Auftraggeber verlangt eine Deckungsbestätigung.
  • Subunternehmer großer Speditionen, Paket- und Plattformdienste, die ihre Haftung vertraglich übernommen haben.
  • Existenzgründer im Transportgewerbe – ohne Versicherungsnachweis gibt es keine Erlaubnis nach § 3 GüKG und keine Aufträge.

Unsere Spezialdeckung auf einen Blick

CMR-Versicherung inklusive

Grenzüberschreitende Transporte in Europa sind ohne Aufpreis versichert – dazu 40 SZR, die höchste Haftungsstufe in Deutschland.

Stück- und Sammelgut

Allgemeines Stück- und Sammelgut sowie Gefahrgut im Rahmen von Sammelgut sind mitversichert (ohne Kühlgut- oder Flüssigkeiten-Anhänger).

Miet- und Leihfahrzeuge

Auf Wunsch sind auch kurzfristig angemietete Fahrzeuge und Paketsendungen (KEP-Deckung) eingeschlossen.

Bislang haben alle Auftraggeber unserer Kunden die Deckungsbestätigung akzeptiert. Haben Sie besondere Haftungsklauseln unterschrieben? Schicken Sie uns den Vertrag – wir prüfen, ob sie in die besonderen Bedingungen aufgenommen werden können.

Häufige Fragen zur Frachtführerhaftpflicht

Ist die Frachtführerhaftpflicht eine Pflichtversicherung?

Ja – für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) schreibt § 7a GüKG eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung vor. Die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 EUR je Schadenereignis.

Die Versicherungsbestätigung muss während der Fahrt im Fahrzeug mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert die Erlaubnis nach § 3 GüKG. Für Transporter bis 3,5 t besteht keine gesetzliche Pflicht – Auftraggeber verlangen die Versicherung aber fast immer vertraglich. Mehr: Frachtführerhaftpflicht.

Was kostet eine Frachtführerhaftpflicht?

Bei ASTRAL kostet die Frachtführerhaftpflicht für Stück- und Sammelgut mit 40 SZR und 300 EUR Selbstbeteiligung je Fahrzeug und Jahr (netto, zzgl. 19 % Versicherungsteuer):

FahrzeugDeutschlandEuropa inkl. CMR
bis 3,5 t Nutzlast210,00 EUR240,00 EUR
bis 15 t Nutzlast390,00 EUR435,00 EUR
über 15 t Nutzlast450,00 EUR540,00 EUR

Für Kühlgut sowie Tank- und Silotransporte mit Fahrzeugen über 15 t Nutzlast: 700,00 EUR in Deutschland, 800,00 EUR europaweit inkl. CMR.

Der Preis hängt vor allem ab von Transportgut, Fahrzeuggröße und Anzahl, Fahrtgebiet (Deutschland oder Europa), Haftungshöhe (8,33 oder 40 SZR), Güterart, Selbstbeteiligung und Schadenverlauf. Für größere LKW und Flotten kalkulieren wir individuell – oft nach Fahrzeuganzahl oder Frachtumsatz. Einen ersten Richtpreis zeigt Ihnen unser Rechner.

Was sind Sonderziehungsrechte (SZR)?

Sonderziehungsrechte (SZR, englisch SDR) sind eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds, die aus einem Korb großer Währungen (US-Dollar, Euro, Yuan, Yen, Pfund) berechnet wird. Ein SZR entspricht derzeit rund 1,20 EUR; der Kurs ändert sich täglich.

Im Transportrecht wird die Haftung des Frachtführers in SZR je Kilogramm Rohgewicht angegeben: 8,33 SZR je kg nach § 431 HGB und Art. 23 CMR – das sind rund 10 EUR/kg. Viele Auftraggeber verlangen 40 SZR je kg (rund 48 EUR/kg). Maßgeblich ist der Kurs am Tag der Übernahme des Gutes bzw. am vereinbarten Tag.

Was ist der Haftungskorridor von 2 bis 40 SZR?

Der Haftungskorridor nach § 449 Abs. 2 HGB erlaubt es, die gesetzliche Frachtführerhaftung von 8,33 SZR je kg durch vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) auf einen Betrag zwischen 2 und 40 SZR je kg zu verändern. Außerhalb dieses Korridors ist eine Abweichung nur durch eine im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung möglich.

In der Praxis nutzen große Verlader und Speditionen den Korridor, um die Haftung ihrer Frachtführer auf 40 SZR anzuheben. Prüfen Sie deshalb vor Unterschrift, welche Haftung Sie übernehmen – und ob Ihre Versicherung sie abdeckt. Die ASTRAL-Spezialdeckung enthält 40 SZR bereits.

Wie schnell bekomme ich eine Deckungsbestätigung für meinen Auftraggeber?

Sobald der Vertrag angenommen ist, stellt der Versicherer die Versicherungs- bzw. Deckungsbestätigung aus; wir senden sie Ihnen als PDF, damit Sie sie an Ihren Auftraggeber weitergeben können.

Wie schnell das geht, hängt vom Versicherer und von der Vollständigkeit Ihrer Angaben ab. Halten Sie bereit: Fahrzeugdaten, Art der Güter, Geltungsbereich, geforderte Haftung (z. B. 40 SZR) und – falls vorhanden – die Versicherungsanforderungen Ihres Auftraggebers.

Zahlt die Versicherung auch bei schlechter Ladungssicherung?

Grundsätzlich ja, wenn der Frachtführer für den Schaden haftet – mangelhafte Ladungssicherung ist sogar eine der häufigsten Schadenursachen. Problematisch wird es bei grober Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit.

Handelt der Fahrer leichtfertig und im Bewusstsein, dass ein Schaden wahrscheinlich eintritt, entfallen nach § 435 HGB die Haftungsgrenzen, und Sie haften unbegrenzt. Manche Policen kürzen oder begrenzen in diesen Fällen die Leistung. Achten Sie deshalb auf eine Deckung für qualifiziertes Verschulden und schulen Sie Ihre Fahrer in Ladungssicherung.

Welche Fristen gelten, wenn ein Transportschaden gemeldet wird?

Äußerlich erkennbare Schäden muss der Empfänger bei der Ablieferung reklamieren, nicht erkennbare (verdeckte) Schäden innerhalb von 7 Tagen – nach HGB (§ 438) ebenso wie nach CMR (Art. 30). Bei Umzügen gelten 14 Tage für verdeckte Schäden.

Für die Überschreitung der Lieferfrist gilt eine Anzeigefrist von 21 Tagen. Ansprüche verjähren in der Regel nach einem Jahr, bei Vorsatz oder qualifiziertem Verschulden nach drei Jahren. Melden Sie jeden Schaden sofort Ihrem Versicherer bzw. uns – späte Meldungen gefährden den Versicherungsschutz.

Was kostet eine CMR-Versicherung?

Bei ASTRAL kostet die CMR-Versicherung für Stück- und Sammelgut ab 240,00 EUR netto im Jahr (Fahrzeug bis 3,5 t Nutzlast), 435,00 EUR bis 15 t und 540,00 EUR über 15 t Nutzlast – und zwar zusammen mit der Frachtführerhaftpflicht für Deutschland mit 40 SZR und 300 EUR Selbstbeteiligung.

Sie brauchen also keine zwei Verträge: Innerdeutsche Transporte nach HGB und grenzüberschreitende Transporte nach CMR sind in einer Police versichert. Für größere LKW, mehrere Fahrzeuge oder besondere Güter erstellen wir ein individuelles Angebot. Mehr: CMR-Versicherung.

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  • Persönlicher Ansprechpartner in Hamburg
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  • Übernahme bestehender Verträge
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