Kurz erklärt
Umzugsunternehmen brauchen drei Bausteine: eine Verkehrshaftungsversicherung für das Umzugsgut (Haftung nach § 451e HGB bis 620 EUR je m³), eine Betriebshaftpflicht für Schäden an Treppenhaus, Böden und Einrichtung und eine Kfz-Versicherung für jeden Umzugswagen. Bei ASTRAL erhalten Sie die ersten beiden als Paket für ein Fahrzeug bis 3,5 t Gesamtgewicht ab 96,25 EUR netto im Monat (1.155,00 EUR im Jahr).
Unser Angebot
Umzugs- & Möbeltransportversicherung
Umzugs-Paket: LKW bis 3,5 t · Deutschland
Astral Spezial-Deckung für Umzugsunternehmer: Möbelgüterhaftung (620 EUR je m³) plus Betriebshaftpflicht für ein Fahrzeug bis 3,5 t Gesamtgewicht, auch Miet- oder Leihfahrzeug, innerdeutsche Verkehre – Prämie monatlich 96,25 EUR netto
- Fahrzeug
- 1 Fahrzeug bis 3,5 t Gesamtgewicht (auch Miet- oder Leihfahrzeug)
- Geltungsbereich
- Deutschland
- Haftung
- 620 EUR je m³ Laderaum (§ 451e HGB)
- Versicherungssumme
- 5.000.000 EUR je Schadenereignis
- Selbstbeteiligung
- 300 EUR je Schaden (je Baustein)
- 01 Frachtführerhaftpflicht (Möbelspediteur, 620 EUR/m³): 62,50 EUR/Monat netto
- 02 Betriebshaftpflicht (Personen- und Sachschäden, Treppenhaus, Schlüsselverlust): 33,75 EUR/Monat netto
- Beide Bausteine werden nur zusammen abgeschlossen – sie ergänzen sich
- Monatliche Zahlweise ohne Ratenzuschlag
Angebot in 10 Sekunden
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Ihre Versicherungen im Überblick
Umzugshaftung & Umzugsgut
Haftung nach §§ 451 ff. HGB, Betriebshaftpflicht und Höherversicherung für Ihre Kunden – in einer Police.
Umzugswagen bis 3,5 t
Kfz-Haftpflicht und Kasko für Transporter und Koffer-LKW – mit Übernahme bestehender Rabatte.
Lager & Einlagerung
Für Möbeleinlagerung und Zwischenlagerung bei Ihren Kunden.
Häufige Fragen zu Umzugsversicherungen
Wie hoch haftet ein Umzugsunternehmen?
Nach § 451e HGB haftet der Umzugsunternehmer für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts mit höchstens 620 EUR je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird.
Beispiel: Für einen Umzug mit 30 m³ beträgt die Höchsthaftung 18.600 EUR. Die Haftung ist verschuldensunabhängig, solange sich das Gut in der Obhut des Umzugsunternehmens befindet. Gegenüber Verbrauchern kann sich der Unternehmer nur auf die Begrenzung berufen, wenn er über sie bei Vertragsschluss unterrichtet hat (§ 451g HGB).
Kann der Kunde eine höhere Haftung oder Versicherung verlangen?
Ja. Mit dem Kunden kann eine höhere Haftung als 620 EUR je m³ vereinbart werden. Außerdem muss der Umzugsunternehmer private Kunden darauf hinweisen, dass sie das Umzugsgut zusätzlich zum Zeit- oder Neuwert versichern können.
Die ASTRAL-Umzugsdeckung enthält die Möglichkeit, Ihren Kunden eine solche Transportversicherung anzubieten. Das schafft Vertrauen und schützt Sie bei wertvollem Umzugsgut vor Streit über die Haftungsgrenze.
Welche Fristen gelten für die Schadenmeldung beim Umzug?
Äußerlich erkennbare Schäden an unverpacktem Umzugsgut müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden, verdeckte Schäden innerhalb von 14 Tagen (§ 451f HGB).
Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen und den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen. Werden die Fristen versäumt, erlöschen die Ansprüche – es sei denn, der Umzugsunternehmer hat den Kunden nicht auf die Fristen hingewiesen. Ein Hinweis in Ihrem Umzugsvertrag schützt Sie deshalb doppelt.
Wer zahlt Schäden am Treppenhaus beim Umzug?
Schäden an Treppenhaus, Türrahmen, Böden oder Aufzügen sind keine Schäden am Umzugsgut – dafür zahlt nicht die Verkehrshaftungs-, sondern die Betriebshaftpflichtversicherung des Umzugsunternehmens.
Fehlt sie, haftet der Betrieb aus eigener Tasche. In der ASTRAL-Umzugsdeckung ist die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden beim Umzug bereits enthalten – ebenso Schäden beim Aufstellen von Möbeln und beim Anbringen von Lampen.
Braucht ein Umzugsunternehmen eine Pflichtversicherung?
Ja, wenn Umzüge gewerblich mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden: Dann gilt die Versicherungspflicht nach § 7a GüKG mit mindestens 600.000 EUR je Schadenereignis.
Auch mit kleineren Fahrzeugen ist eine Umzugsdeckung dringend zu empfehlen: Die gesetzliche Haftung von 620 EUR je m³ gilt unabhängig von der Fahrzeuggröße, und Schäden in der Wohnung des Kunden sind ohne Betriebshaftpflicht nicht versichert.
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